© JVA Wittlich

Bitte beachten sie den aktuellen Hinweis
Besuch von Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt Wittlich
(Regelung für Rechtsanwälte, Verteidiger und Notare - siehe Nr. 6)
1. Allgemeine Grundsätze
1.1
Die Gefangenen dürfen regelmäßig Besuch empfangen. Die regelmäßige Besuchszeit beträgt zwei Stunden im Monat.
Beim Regelbesuch werden maximal bis zu drei, beim Besuch im Familienzimmer (vgl. Ziffer 5) maximal bis zu vier Personen gleichzeitig eingelassen. Kleinkinder zählen hierbei jeweils als eine Person. Minderjährige dürfen zum Besuch nur zugelassen werden, wenn sie von einer personenberechtigten Person oder von einer durch Personenberechtigte beauftragten volljährigen Person oder von Beauftragten eines Jugendamts begleitet werden.
Minderjährige ab dem vollendeten 14. Lebensjahr dürfen Angehörige nach Einzelfallprüfung besuchen.
Kontakte der Gefangenen zu ihren Kindern unter 18 Jahren werden besonders gefördert. Deren Besuche werden im Umfang von bis zu zwei Stunden im Monat nicht auf die Regelbesuchszeiten angerechnet.
Die Dauer eines einzelnen Besuches soll beim Regelbesuch 2 Stunden sowie beim akustisch und optisch überwachten Besuch bzw. beim Besuch im Familienzimmer 1 Stunde nicht übersteigen. Ein Austausch von Besuchern ist nach 1 Stunde möglich.
Ab dem 01.01.2025 finden am zweiten Wochenende in den ungeraden Kalendermonaten im großen Besuchsraum samstags Präsenz- und sonntags Video-Besuche statt (2. KW, 10. KW, 19. KW, 28. KW, 37. KW und 45. KW). Ausgenommen hiervon sind Besuche in Einzelbesuchsräumen, wie z. B. optisch und akustisch überwachte Besuche oder Besuch im Familienzimmer (§ 33 LJVollzG). An Besuchssamstagen finden keine Ausgänge statt. Fällt das Besuchswochenende auf einen Feiertag, entfällt es ersatzlos
Am 24.12. und 31.12. finden keine Besuche statt.
Besuche sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich und sind aus organisatorischen Gründen grundsätzlich mindestens 3 Werktage vorher telefonisch unter der Rufnummer 06571/996-1204 oder per Online-Formular (siehe Ziffer 3) zu vereinbaren. Andere Stellen der JVA Wittlich können keine Besuche vereinbaren.
1.2
Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung können Besuche davon abhängig gemacht werden, dass die Besucherinnen und Besucher sich und ihre mitgeführten Sachen mit technischen Hilfsmitteln absuchen oder durchsuchen lassen. Die Einlasskontrollen sind vergleichbar wie auf einem Flughafen. Wickelkinder müssen vor dem Besuch umgewickelt werden. Die hierzu benötigten Utensilien werden durch die Anstalt bereitgestellt.
Zur Identitätsfeststellung müssen Besucherinnen und Besucher
a. ihren Vornamen, ihren Namen und ihre Anschrift angeben und durch gültige amtliche Ausweise nachweisen und
b. die Erfassung biometrischer Merkmale des Gesichts, der Augen, der Hände, der Stimme oder der Unterschrift dulden, soweit dies erforderlich ist.
Ohne gültiges Ausweisdokument, das im Original vorzulegen ist, sowie einer Besuchserlaubnis bei Untersuchungsgefangenen ist ein Einlass zum Besuch grundsätzlich nicht möglich. Bei Kleinkindern bis zu vier Jahren kann von der Ausweisvorlage abgesehen werden; sie sind durch Vorlage einer Geburtsurkunde zu identifizieren.
1.3
Besuche werden regelmäßig beaufsichtigt. Die Beaufsichtigung kann mit technischen Hilfsmitteln durchgeführt werden.
Besuche dürfen abgebrochen werden, wenn Besucherinnen, Besucher oder Gefangene gegen getroffene Anordnungen verstoßen.
Der körperliche Kontakt zwischen besuchten Personen sowie Besucherinnen und Besuchern ist während eines beaufsichtigten Besuchs grundsätzlich nicht erlaubt. Im Rahmen der Begrüßung bzw. der Verabschiedung kann im Rahmen eines Ordnungsscheibenbesuchs kurzer Körperkontakt in Form eines Handschlages, oder einer Umarmung gestattet werden. Diese Regelung gilt auch für die Kinder, d.h. diese dürfen nicht auf die Seite des Gefangenen klettern bzw. gehoben werden. Ausgenommen von diesen Regelungen ist der Besuch im Familienzimmer.
Mit Ausnahme von den Schließfachschlüsseln dürfen pro Besuchspartie keine Gegenstände zum Besuch eingebracht werden.
Falls Besucherinnen und Besucher aus medizinischen Gründen während des Besuches auf Medikamente angewiesen sind, ist dies dem Pfortenpersonal vor dem Einlass mitzuteilen. Denken Sie bitte ggf. auch daran, Ihren Prothesenpass mitzubringen.
Uhren, Schreibgeräte, elektronische Geräte und mobile Geräte zur funkbasierten Informations-übertragung dürfen nicht mitgeführt werden. Schmuck darf getragen werden, wenn nicht anzunehmen ist, dass er missbräuchlich verwendet werden kann.
1.4
Zur Aufbewahrung von Taschen, Handys, Schlüsseln, Geldbörsen usw. sind die Schließfächer vor der Anstalt im äußeren Besucherwartebereich zu nutzen. Mäntel, Parkas, Kopfbedeckungen etc. dürfen nicht in den Besuchsraum mitgeführt werden. Hierfür stehen im inneren Wartebereich der Pforte Schließfächer zur Verfügung.
Parken auf dem Anstaltsgelände ist nur auf dem dafür vorgesehenen Besucherparkplatz möglich.
Bareinzahlungen auf ein Gefangenenkonto sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
In der Anstalt besteht Rauchverbot.
2. Besuchszeiten
2.1 Strafhaft
Mittwoch: 12:30 Uhr – 16:30 Uhr
Donnerstag: 12:30 – 16:30 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr – 11:30 Uhr und 12:30 – 16:30 Uhr
Samstags von 08:20 Uhr bis 15:20 Uhr (am zweiten Wochenende in den ungeraden Kalendermonaten).
2.2 U-Haft bzw. akustisch und optisch überwachte Besuche
Montags von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr und von 12:30 Uhr bis 16:30 Uhr.
2.3 Besuch im Familienzimmer
Montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 11:20 Uhr und von 12:30 Uhr bis 16:30 Uhr.
Die Termine im Familienzimmer in der Zeit von 13:45 Uhr bis 16:30 Uhr sind insbesondere für Gefangene vorgesehen, deren Kinder schulpflichtig sind. Hierauf ist bei Terminanfragen zu achten.
2.4 Video-Besuche
Dienstags von 08:45 bis 12:15 Uhr und von 13:00 bis 16:30 Uhr, mittwochs von 08:45 bis 11:00 Uhr und donnerstags von 08:45 bis 11:00 Uhr.
Sonntags von 08:20 bis 15:10 Uhr (am zweiten Wochenende in den ungeraden Kalendermonaten)
Die Video-Besuche können nur online vereinbart werden.
3. Terminvereinbarung
Bei der Vereinbarung von Besuchsterminen ist Ihre Besuchsberechtigung durch Angabe des Namens sowie der Persönlichen Identifikationsnummer (PIN) des/der Gefangenen nachzuweisen. Für die Weitergabe der PIN an seine Angehörigen bzw. Bekannten ist die im Vollzug untergebrachte Person selbst verantwortlich. Ohne Angabe des Namens und der PIN sowie vorliegender Einverständniserklärung der im Vollzug untergebrachten Person, dass die Anstalt bei der Besuchsvereinbarung Auskunft erteilen darf, kann kein Besuchstermin vereinbart werden. Eine Stornierung/Absage von Besuchsterminen für Angehörige bzw. Bekannte ist nur unter Angabe des Namens und der PIN möglich.
Terminanfragen können telefonisch unter der Rufnummer 06571/996-1204 zu folgenden Zeiten erfolgen:
Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 09:50 Uhr, 10:20 Uhr bis 12:00 Uhr, 12:30 Uhr bis 13:30 Uhr, 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr und 15:30 Uhr bis 16:30 Uhr oder per E-Mail unter folgendem Link: ONLINE-Terminvereinbarung bzw.
Die Video-Besuche können ausschließlich per E-Mail vereinbart werden.
Durch die Herstellung einer Verbindung via „sichere-Videokonferenz“ werden insbesondere während des Chats personenbezogene Daten, Bilder und Gesprächsinhalte der Teilnehmer verschlüsselt übertragen (auf dem Transportweg bzw. im Netzwerk).
Die Horizon44 GmbH als Betreiber von „sichere-Videokonferenz“ speichert bzw. protokolliert keinerlei Informationen über Sie bzw. der Inhalte von der Videokonferenz. Die Videochats mittels „sichere-Videokonferenz“ erfolgen immer in eigener Verantwortung der Chatteilnehmer. Die Datenschutzrichtlinien finden Sie unter https://sichere-videokonferenz.de/datenschutz/. Eine Speicherung der Daten
des Videochats seitens der Justizvollzugsanstalt erfolgt nicht.
4. Besuchsabwicklung
Um Verzögerungen beim Einlass zu vermeiden sollen Besucherinnen und Besucher sich spätestens 30 Minuten vor dem vereinbarten Besuchstermin an der Besucherpforte mit einem gültigen Ausweisdokument anmelden.
Falls sich Besucherinnen und Besucher verspäten, kann der Besuch grundsätzlich noch durchgeführt werden, jedoch muss er zum vereinbarten Besuchsende beendet werden.
Können vereinbarte Termine nicht wahrgenommen werden, wird um unverzügliche Mitteilung gebeten, damit der Termin ggf. anderweitig vergeben werden kann.
5. Besuch im Familienzimmer
Dieser Besuch soll speziell der Intensivierung und Aufrechterhaltung einer gewachsenen Vater-Kind-Beziehung dienen und der emotionalen Entfremdung zwischen den inhaftierten Vätern und von ihnen zwangsläufig getrennten Kindern entgegenwirken. Der Besuch im Familienzimmer findet eine Stunde am Stück statt. Die Stärkung der Vater-Kind-Beziehung soll insbesondere durch gemeinsames Malen und gemeinsames Spielen durch den Inhaftierten ausgestaltet werden.
Es werden max. vier Personen pro Besuch im Familienzimmer zugelassen, davon dürfen max. drei Kinder bzw. Jugendliche bis zum 18. Geburtstag und eine Begleit- oder Bezugsperson teilnehmen.
6. Verteidiger, Rechtsanwälte und Notare
Besuche von Verteidigerinnen und Verteidigern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie Notarinnen und Notaren sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Termine können sowohl telefonisch während der Geschäftszeiten Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 09:50 Uhr, 10:20 Uhr bis 11:30 Uhr, 12:00 Uhr bis 13:30 Uhr, 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr und 15:30 Uhr bis 16:30 Uhr unter der Rufnummer 06571/996-1204 als auch per Fax unter der Rufnummer 06571/996-1201 vereinbart werden.
Stand: 20.11.2024