Regelungen zum Videochat

Videobesuche finden zurzeit dienstags und sonntags ganztags, mittwochsvormittags und donnerstagvormittags statt.

Sie dienen als Ersatz für Präsenzbesuche und können nur erfolgen, wenn der Präsenzbesuch ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen wird. Ausgenommen hiervon sind anwaltliche und notarielle Videobesuche.

Beispiel:

  • Zwei Stunden Präsenzbesuch – kein Videobesuch möglich
  • Eine Stunde Präsenzbesuch, bis zu zweimal Videobesuche zu je 1 Stunde möglich.
  • Kein Präsenzbesuch, bis zu viermal Videobesuche zu je 1 Stunde möglich.

Wie funktioniert das?

  • Zunächst einmal benötigen Sie einen PC/Laptop oder ein Smartphone/Tablet. Darüber hinaus eine gute Internetverbindung, Lautsprecher, ein Mikrofon, eine passende Webcam.
  • Der Videochat findet ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung mittels Online-Formular (frühestens in zwei Arbeitstagen und maximal 14 Tage im Voraus) statt.
  • Sie erhalten per E-Mail entweder eine Terminbestätigung mit Angabe der genauen Uhrzeit oder eine Absage, wenn zu dem gewünschten Termin keine Kapazitäten mehr frei sein sollten.
  • Videochatzeiten:
    • Dienstag: 08:45 – 12:15 Uhr & 12:30 – 16:30 Uhr
    • Mittwoch: 08:45 – 11:00 Uhr
    • Donnerstag: 08:45 – 11:00 Uhr
    • Der Videochat wird ständig durch Bedienstete optisch und ggf. akustisch überwacht.
  • Stellen Sie bitte sicher, dass die vorgegebenen Termine eingehalten werden. Eine Verlängerung über den vereinbarten Zeitrahmen hinaus sowie kurzfristige Terminänderungen sind grundsätzlich nicht möglich.
  • Ca. 5 – 10 Minuten vor dem Termin erhalten Sie von uns eine E-Mail mit dem Link zur Videokonferenz. Diesen Link müssen Sie anklicken um der Konferenz beizutreten.

Sie müssen sich zu Beginn des Chats mittels gültigem Ausweisdokument, welches in die Kamera zu halten ist, ausweisen.

  • Zusätzliche Bedingungen für die Teilnahme von Inhaftierten, die sich in Untersuchungshaft befinden:
    • Der JVA Wittlich muss eine gültige Besuchserlaubnis für jeden Chatteilnehmer vorliegen. Die in der Besuchsgenehmigung vorgegebenen besonderen Anordnungen sind einzuhalten.
    • Beteiligen sich weitere Personen (akustisch oder optisch) am Videochat, für die keine Besuchserlaubnis vorliegt, führt dies zum sofortigen Abbruch.

Die allgemein für den Besuch geltenden Regelungen sind bei der Videotelefonie einzuhalten. Zuwiderhandlungen führen ausnahmslos zur Beendigung und können zum Ausschluss des Videokontaktes führen.

Der Videobesuch wird durch den deutschen Anbieter „sichere-videokonferenz.de“ stattfinden. Die Horizon44 GmbH, die „sichere-videokonferenz.de“ betreibt, hat ihren Sitz in München. Sie hosted die Jitsi-Server für ihre Webanwendung bei der in Deutschland ansässigen Hetzner Online GmbH. Horizon44 GmbH verspricht, dass sich das Rechenzentrum in Deutschland befindet, alles DSGVO-konform ist und den deutschen Datenschutzrichtlinien entspricht sowie keine Speicherung von Verbindungsdaten und Konferenzinhalten stattfindet. Als Weiteres wird ein Zugangsschutz gewährleistet durch das Setzen eines Passwortes, neueste Verschlüsselungsstandards und, dass beim Betreten der Videokonferenz Kamera und Mikrofon ausgeschaltet sind. Durch die Herstellung einer Verbindung via „sichere-videokonferenz.de“ werden wie üblich während des Chats personenbezogene Daten, Bilder und Gesprächsinhalte der Video-Parteien übertragen. Durch die Horizon44 GmbH werden keinerlei Informationen über die Teilnehmer bzw. die Inhalte der Videokonferenz gespeichert bzw. protokolliert. Eine Speicherung der Daten des Videochats seitens der Justizvollzugsanstalt erfolgt ebenfalls nicht. Die JVA Wittlich übernimmt auch die Kosten für die kommerzielle Nutzung, so dass der Service für die Teilnehmer kostenlos ist.

Wenn Sie mit einer der zuvor genannten Regelungen nicht einverstanden sind, ist die Teilnahme am Videochat nicht möglich.

Stand: 19.01.2024