Die im Landesjustizvollzugsgesetz beschriebene Aufgabe der Wiedereingliederung straffällig gewordener Menschen ist nur in gesamtgesellschaftlicher Verantwortung zu meistern und benötigt neben dem Engagement der hauptamtlich Beschäftigten sozial engagierte Ehrenamtliche, die diese Arbeit sinnvoll ergänzen.
Die Arbeit des ehrenamtlichen Vollzugshelfers ist keine leichte, aber eine überaus wichtige Aufgabe, da sie für den Inhaftierten eine Brücke nach draußen darstellt.