Besuchsregelung – Stand: 19.01.2024

Sie können telefonisch oder online Besuchstermine vereinbaren.

Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Anreise über die aktuelle Besuchsregelung.

Die Besuche finden wie folgt statt:

  • Montag: U-Haft-Besuche 09:00 – 11:30 Uhr & 12:30 – 16:30 Uhr
  • Dienstag: Videobesuch 08:45 – 12:15 Uhr & 13:00 – 16:30 Uhr
  • Mittwoch:Videobesuch 08:45 – 11:00 Uhr sowie Strafhaft-Besuche: 12:30 – 16:30 Uhr
  • Donnerstag: Videobesuch 08:45 – 11:00 Uhr sowie Strafhaft-Besuche 12:30 – 16:30 Uhr
  • Freitag: Strafhaft-Besuche 09:00 – 11:30 Uhr & 12:30 – 16:30 Uhr
  • Samstag: Strafhaft-Besuche 08:20 – 15:20 Uhr (am ersten Wochenende in den ungeraden Kalendermonaten).
  • Sonntag: Videobesuch 08:20 – 15:10 Uhr (am ersten Wochenende in den ungeraden Kalendermonaten)
  • Mo. – Fr.: Familienbesuch 09:00 – 11:20 Uhr & 12:30 – 16:30 Uhr
  • Di. – Fr.: 08:45 – 11:30 Uhr & 13:00 – 16:30 Uhr (ab dem 01.02.2024 anwaltliche    und notarielle Videobesuche)

Besuch in den Einzelbesuchsräumen, wie z. B. optisch und akustisch überwachter Besuch oder Besuch im Familienzimmer (§ 33 LJVollzG), findet samstags und sonntags nicht statt.

An Besuchssamstagen finden keine Ausgänge statt.

Für die Durchführung des Besuches gelten folgende Vorgaben:

Bei allen Besuchen besteht keine Maskenpflicht.

Falls Sie freiwillig eine Maske tragen möchten, ist dies selbstverständlich möglich.

Im großen Besuchsraum muss benutztes Spielzeug der Kinder in einer separaten Kiste abgelegt werden, damit es im Anschluss durch Bedienstete desinfiziert werden kann.

Für die Besuche gilt zudem:

  • Besuchern die Erkältungssymptome zeigen, bekommen pro aktiv eine Maske angeboten.
  • Händedesinfektion beim Betreten der Anstalt ist vorgeschrieben.
  • Es sind bis zu drei Besuchspersonen pro Gefangenen zugelassen.
  • Wechsel der Besuchspersonen an einem Besuchstag ist bei einstündigem Besuch nicht möglich.
  • Zwei Stunden Besuch pro Monat sind möglich.

Familienbesuch

Familienbesuche im Familienbesuchszimmer finden statt. Auch hier entfällt ab sofort die Maskenpflicht.

Benutztes Spielzeug der Kinder muss in einer separaten Kiste abgelegt werden, damit es im Anschluss durch Bedienstete desinfiziert werden kann.

Familienbesuch nur als Präsenzbesuch möglich.

Videobesuche

Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit Videobesuche zu vereinbaren.

Sie finden z.Z. ganztags am Dienstag, sonntags, mittwochvormittags und donnerstagvormittags statt.

Videobesuche können nur in Anspruch genommen werden, wenn auf den Realbesuch ganz oder teilweise verzichtet wird!

Beispiel:

  • Zwei Stunden Realbesuch – kein Videobesuch möglich
  • Eine Stunde Realbesuch, bis zu zweimal Videobesuche zu je 1 Stunde möglich.
  • Kein Realbesuch, bis viermal Videobesuche zu je 1 Stunde möglich.

Hierzu stehen vier Laptops zur Verfügung. Die Besuche werden ab sofort mittels Headsets durchgeführt (ausgenommen akustische Überwachung).

Zudem besteht ab dem 01.02.2024 die Möglichkeit dienstags bis freitags von 08:45 Uhr bis 11:30 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr anwaltliche und notarielle Videobesuche zu vereinbaren.

Diese Videobesuche können ebenfalls nur online vereinbart werden.

Um die Videobesuche nutzen zu können, muss im Vorfeld die auf der Homepage der JVA Wittlich hinterlegte Einverständniserklärung ausgefüllt und unterschrieben per Fax oder E-Mail an die JVA zurückgesendet werden.

Für die anwaltlichen und notariellen Videobesuche stehen eigene Laptops und Räumlichkeiten zur Verfügung. Nach festgestellter Personenidentität erfolgt keine akustische und optische Überwachung sofern verfahrenssichernde Maßnahmen dem nicht entgegenstehen.

Grundsätzliches

Den Besucherinnen und Besuchern wird dringend empfohlen, rechtzeitig anzureisen. Die Durchführung von verspätetem Besuch ist zwar möglich, endet allerdings zum festgesetzten Zeitpunkt.