Informationen für Selbststeller
Informationen für Selbststeller
Selbststeller sollten sich während der üblichen Geschäftszeiten zum Strafantritt stellen, damit adäquate Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Bei Haftantritt sind grundsätzlich die Ladung zum Strafantritt sowie geeignete, gültige Ausweispapiere (bspw. Personalausweis, Reisepass) vorzulegen.
Folgende Gegenstände und Unterlagen sollten nicht vergessen werden:
- dringend benötigte Medikamente (für die ersten Tage)
- ggf. wichtige Arztunterlagen
- Bargeld für den Gefangeneneinkauf
Sie erhalten alle notwendigen Dinge für Ihren Alltag in der Anstalt bzw. können diese im Rahmen des Gefangeneneinkaufs erwerben.
Zugelassen sind in der hiesigen Anstalt:
- Ein Einwegfeuerzeug mit Reibrad ohne Draht.
- Durchsichtige, kontrollierbare Hygiene- und Kosmetikartikel soweit diese keinen Alkohol und keine elektrischen Bestandteile enthalten.
- Sportanzug (Hose und Oberteil ohne Kapuze, nicht in blau).
- Kurze Sporthose.
- Unterwäsche weiß, mindestens 7 St. maximal 14 St. (Unterhosen und Unterhemden/T-shirt).
- Socken mindestens 7, maximal 14 Paar.
- Armbanduhr (klein, einfach, ohne Foto oder digitaler Zusatzfunktionen).
Bitte bringen Sie keine Elektrogeräte, Flüssigkeiten oder zusätzliche Schuhe mit, diese werden Ihnen nicht ausgehändigt.
Mitgebrachtes Cannabis wird nicht aufbewahrt und an die zuständigen Strafverfolgungs- oder Bußgeldbehörden abgegeben oder der Vernichtung zugeführt.
Bei allen aufgeführten Artikeln erfolgt die Aushändigung erst nach Kontrolle hier vor Ort.