Wie die Justizvollzugsbehörden in Rheinland-Pfalz Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten

(Informationen nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung bzw. nach § 43 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz)

Die Justizvollzugsbehörden verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten in gesetzlich geregelten Verfahren. Personenbezogene Daten sind beispielsweise Angaben zu Ihrer Person, aber auch zu Sachverhalten, die mit Ihrer Person in Verbindung stehen. Bei der Erhebung, Speicherung, Übermittlung und sonstigen Verarbeitungen genügen die Justizvollzugsbehörden höchsten Anforderungen an die Sicherheit Ihrer Daten.

Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Justizvollzugsbehörden informieren. Insbesondere möchten wir Sie darüber informieren,

• an wen Sie sich zur Geltendmachung Ihrer Rechte oder bei Fragen zum Datenschutz wenden können,

• auf welcher Grundlage wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten,

• wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen und

• welche Rechte Sie nach dem Datenschutzrecht gegenüber der Justiz haben.

Die in diesen Hinweisen bezeichneten Gesetze können Sie im Internet z. B. unter www.gesetze-im-internet.de (Bundesrecht), 
www.landesrecht.rlp.de (Landesrecht Rheinland-Pfalz) und eur-lex.europa.eu (Recht der Europäischen Union) in der jeweils geltenden Fassung abrufen.

1. Wer ist für die Datenverarbeitung bei den Justizvollzugsbehörden des Landes Rheinland-Pfalz verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

a) Verantwortliche Stelle

Ihre personenbezogenen Daten werden durch die Justizvollzugsanstalt Wittlich, Trierer Landstraße 64, 54516 Wittlich verarbeitet.

b) Ihr Ansprechpartner bei Fragen zum Datenschutzrecht: Herr P. Stahlhacke

Es gibt eine für den Datenschutz zuständige Person, an die Sie sich bei datenschutzrechtlichen Fragen wenden können:

Datenschutzbeauftragter der Justizvollzugsanstalt Wittlich
Trierer Landstraße 64
54516 Wittlich
poststelle.jvawt(at)vollzug.jm.rlp.de

Diese Person ist für datenschutzrechtliche Fragestellungen zuständig. Sie kann Ihnen keinerlei Auskunft zum strafvollstreckungsrechtlichen Verfahren geben und keine Rechtsberatung erteilen.

2. Zu welchen Zwecken verarbeiten die Justizvollzugsbehörden Ihre Daten und aufgrund welcher Rechtsgrundlagen?

Ihre personenbezogenen Daten werden nur verarbeitet, soweit dies zur Wahrnehmung der gesetzlich normierten Aufgaben der Justizvollzugsbehörde erforderlich ist oder wenn Sie ausdrücklich in die Verarbeitung eingewilligt haben.

Grundsätzlich verarbeiten die Justizvollzugsbehörden Ihre personenbezogenen Daten zu Zwecken der Strafvollstreckung im Sinne des Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/680. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind in diesen Fällen die einschlägigen Vorschriften im Justizvollzugsdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LJVollzDSG), insbesondere §§ 6ff., § 10 und §§ 12ff. Danach werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, soweit dies zur Aufgabenerfüllung der Justizvollzugsbehörden erforderlich ist. Dies trifft insbesondere auf die Erreichung der Vollzugsziele nach § 2 Landesjustizvollzugsgesetz (LJVollzG), § 2 Landesjugendarrestvollzugsgesetz (LJAVollzG) bzw. § 2 Landessicherungsverwahrungsvollzugsgesetz (LSVVollzG), auf die Wahrung des Schutzes der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten und auf die Sicherung des Vollzuges der Freiheitsentziehung zu. Davon umfasst ist auch die Datenverarbeitung zu Zwecken der Identitätsfeststellung beim Betreten bzw. Tätigwerden in einer Justizvollzugsbehörde sowie zur Durchführung von Gefangenenbesuchen. Ergänzend anwendbar sind die Regelungen von Teil 3 des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG).

Werden Daten von den Justizvollzugsbehörden zu nichtstrafvollstreckungsrechtlichen Zwecken verarbeitet, sind Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO; insbesondere Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a bis e DSGVO) sowie die einschlägigen Vorschriften im Strafvollzugsgesetzbuch des Bundes (StVollzG) für die Zivilhaft nach § 171 StVollzG. Im Übrigen gelten ergänzend das LDSG (mit Ausnahme von dessen Teil 3) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Davon umfasst ist beispielsweise die Datenverarbeitung im Bereich der Personalverwaltung, des Beschaffungswesens sowie zur Durchführung von Baumaßnahmen.

Daten können auch zu anderen Zwecken, als denjenigen, zu denen sie erhoben wurden, weiterverarbeitet werden, wenn es eine gesetzliche Grundlage für die jeweilige Datenverarbeitung gibt, beispielsweise zur Wahrnehmung der Aufgabe einer anderen Behörde oder wenn Sie in eine solche Weiterverarbeitung vorher ausdrücklich eingewilligt haben.

Besondere Kategorien personenbezogener Daten werden von uns im Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2016/680 auf der Grundlage von § 6 Abs. 2, § 10 Abs. 3 und § 12 Abs. 6 LJVollzDSG verarbeitet. Im Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung erfolgt die Datenverarbeitung auf der Grundlage von Art. 9 Abs. 2 DSGVO.

Die Justizvollzugsbehörden dürfen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen das Anstaltsgelände sowie das Innere der Anstaltsgebäude offen mittels Videotechnik beobachten, §§ 29ff. LJVollzDSG. Die Anfertigung von Aufzeichnungen ist unter den Voraussetzungen des § 33 LJVollzDSG erlaubt.

3. Welche Kategorien personenbezogener Daten werden von den Justizvollzugsbehörden verarbeitet?

Mit den Zielen einer erfolgreichen Resozialisierung, der Kriminalprävention sowie der Gewährleistung der Durchführung eines geordneten Strafverfahrens sind vielfältige Aufgaben der Justizvollzugsbehörden verbunden. Aus diesem Grund sind wir auch befugt, besondere Kategorien personenbezogener Daten zu verarbeiten. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungsvorgänge ergibt sich aus § 6 Abs. 2, § 10 Abs. 3 und § 12 Abs. 6 LJVollzDSG bzw. aus Art. 9 Abs. 2 DSGVO.

4. Aus welchen Quellen stammen Ihre personenbezogenen Daten?

Die Justizvollzugsbehörden können Ihre personenbezogenen Daten nicht nur bei Ihnen als betroffene Person erheben, sondern auch bei anderen Stellen und Personen, zum Beispiel bei den Inhaftierten, bei Justiz- und Sicherheitsbehörden oder sonstigen Behörden, auch durch Anforderung von Auskünften oder Akten. Die Rechtsgrundlagen hierfür ergeben sich insbesondere aus den einschlägigen Vorschriften im LJVollzDSG.

5. Wem gegenüber werden Ihre personenbezogenen Daten offengelegt?

Die Justizvollzugsbehörden legen Ihre personenbezogenen Daten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Dritten gegenüber nur auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften offen oder wenn eine ausdrückliche Einwilligung Ihrerseits vorliegt.

a) Bekannte Empfänger

Die innerhalb der Justizvollzugsbehörden Tätigen erhalten nur insoweit Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten, soweit dies zur Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben oder für die zur gemeinsamen Aufgabenerfüllung gebotene Zusammenarbeit aller Bediensteten erforderlich ist.

Für die Erledigung der Aufgaben verwenden die Justizvollzugsbehörden IT-gestützte Fachverfahren (Software), in die Ihre Daten eingegeben werden. Dabei können die Justizvollzugsbehörden auf gesetzlicher Grundlage auch mit anderen Stellen zusammenarbeiten, die personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. An diese werden Ihre personenbezogenen Daten, soweit erforderlich, übermittelt.

b) Kategorien von Empfängern

Wir können personenbezogene Daten im Einzelfall außerdem insbesondere übermitteln an

  1. Gerichte, Verfahrensbeteiligte und sonstige zum Verfahren hinzugezogene Personen, wie Sachverständige oder Dolmetscher, im Rahmen von gerichtlichen Verfahren und der außergerichtlichen Bearbeitung,
  2. die Strafvollstreckungs- und Strafverfolgungsbehörden,
  3. die mit Gutachten über Gefangene beauftragten Stellen,
  4. öffentliche Stellen, soweit dies zu deren Aufgabenerfüllung erforderlich ist, etwa Ausländerbehörden oder an Justiz- und Sicherheitsbehörden,
  5. nichtöffentliche und öffentliche Stellen zur Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen der Resozialisierung, der Entlassungsvorbereitung und der Nachsorge, etwa Gerichtshilfe, Jugendgerichtshilfe, Bewährungshilfe, Führungsaufsichtsstelle, Forensische Ambulanzen etc.,
  6. den Kriminologischen Dienst, Hochschulen oder sonstige Einrichtungen zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung,
  7. die Mitglieder des Anstaltsbeirats, soweit dies für die gesetzlichen Aufgaben des Gremiums erforderlich ist,
  8. die mit der Übernahme von Aufgaben des Vollzuges beauftragten Stellen,
  9. die zur Dienst- oder Fachaufsicht oder zu dienstlichen Weisungen zuständigen Stellen, etwa dem Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz, oder dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz,
  10. die Mitglieder einer Delegation des Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe während des Besuchs einer Justizvollzugsbehörde und an
  11. sonstige öffentliche und nichtöffentliche Stellen, soweit dies für die Aufgabenerfüllung der Justizvollzugsbehörden erforderlich ist.

6. Wie lange speichern die Justizvollzugsbehörden Ihre personenbezogenen Daten?

Personenbezogene Daten, die von den Justizvollzugsbehörden aufgrund gesetzlicher Grundlage oder aufgrund Ihrer Einwilligung erhoben wurden, können insbesondere in Personalakten oder Gesundheitsakten der Gefangenen, in Besucherlisten sowie in Sammelakten aufgenommen werden. Darüber hinaus können Ihre personenbezogenen Daten in IT-gestützten Fachverfahren sowie in Dateien gespeichert werden.

Die Speicherfristen für Akten und Dateien bestimmen sich nach den einschlägigen Vorschriften im LJVollzDSG (§§ 53f.) sowie im Landesjustizschriftgutaufbewahrungsgesetz (SchriftAufJustG) und in der diesbezüglichen Landesverordnung. Personenbezogene Daten sind danach grundsätzlich zu löschen, soweit ihre weitere Speicherung nicht mehr zulässig oder aus anderem gesetzlichen Grund nicht erforderlich ist; sie sind grundsätzlich spätestens zwei Jahre nach der Entlassung oder Verlegung der Gefangenen zu löschen. 

7. Sind Sie verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen?

Grundsätzlich müssen Sie nur die Daten bereitstellen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Aufgabenerfüllung der Justizvollzugsbehörde erforderlich sind oder zu deren Erhebung die Justizvollzugsbehörde nach anderen Gesetzen verpflichtet ist.

Besteht nach der maßgeblichen Rechtsgrundlage eine Pflicht zur Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten, richten sich die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Pflicht nach deren Regelungen.

8. Keine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall

Zur Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben nutzen wir grundsätzlich keine Verfahren einer vollautomatisierten Entscheidungsfindung.

9. Ihre Rechte als betroffene Person gegenüber den Justizvollzugsbehörden

Um Ihre personenbezogenen Daten wirksam zu schützen, gewährt Ihnen das Datenschutzrecht eine Reihe von Rechten, die Sie gegenüber der Justizvollzugsbehörde geltend machen können:

a) Recht auf Auskunft, § 45 LDSG bzw. Art. 15 DSGVO

Werden Daten im Anwendungsbereich des Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/680 verarbeitet, haben Sie gemäß § 45 LDSG das grundsätzliche Recht auf Auskunft darüber, ob die Justizvollzugsbehörde Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet. Ist dies der Fall, haben Sie das Recht, Auskunft über die personenbezogenen Daten zu erhalten.

Werden Daten im Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung (Art. 2 DSGVO) verarbeitet, haben Sie gemäß Art. 15 Abs. 1 DSGVO das grundsätzliche Recht auf Auskunft darüber, ob die Justizvollzugsbehörde Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet. Ist dies der Fall, haben Sie Anspruch auf weitere Informationen (Art. 15 Abs. 2 DSGVO).

b) Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung,§ 46 LDSG bzw. Art. 16, 17 und 18 DSGVO

Werden Daten im Anwendungsbereich des Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/680 verarbeitet, haben Sie nach § 46 Abs. 1 LDSG das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger Daten und die Vervollständigung unvollständiger Daten zu verlangen. Ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten steht Ihnen nach § 46 Abs. 2 LDSG zu, insbesondere dann, wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht oder nicht mehr zulässig ist. Nach § 46 Abs. 3 LDSG kann die Justizvollzugsbehörde anstatt der Löschung eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten vornehmen.

Werden Daten im Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung (Artikel 2 DSGVO) verarbeitet, haben Sie nach Art. 16 DSGVO das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger Daten und die Vervollständigung unvollständiger Daten - auch mittels einer ergänzenden Erklärung - zu verlangen. Ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten steht Ihnen nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO zu, insbesondere dann, wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht oder nicht mehr zulässig ist. Unter den Voraussetzungen von Art. 18 DSGVO besteht zudem ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.

c) Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DSGVO

Werden Daten im Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung (Art. 2 DSGVO) verarbeitet, besteht nach Art. 20 DSGVO ein grundsätzliches Recht, Daten in einem bestimmten Format zu erhalten und an Dritte zu übermitteln. Dieses Recht besteht nicht, wenn die Justizvollzugsbehörde Ihre personenbezogenen Daten weder auf der Grundlage einer Einwilligung noch mittels automatisierter Verfahren verarbeitet.

10. Ihr Recht auf Widerspruch gemäß Artikel 21 DSGVO

Soweit Daten im Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung (Art. 2 DSGVO) verarbeitet werden, haben Sie gemäß Art. 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Die Justizvollzugsbehörde darf in einem solchen Fall die Verarbeitung Ihrer Daten nur fortsetzen, wenn ein zwingender Grund vorliegt. Ein zwingender Grund kann sich insbesondere aus Gesetzen ergeben, die der Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen oder die Justizvollzugsbehörde zur fortgesetzten Verarbeitung zwingen, beispielsweise gesetzliche Aktenaufbewahrungsfristen.

11. Zusätzliche Datenschutzhinweise für Bewerberinnen und Bewerber für ein Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis (Stellenbewerber, Praktikanten, Hospitanten, Auszubildende und Referendare)

Personenbezogene Daten von Bewerberinnen und Bewerbern für ein Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis werden verarbeitet, soweit dies zur Durchführung des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens bzw. zur Eingehung des Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisses erforderlich oder in einer Rechtsvorschrift, einem Tarifvertrag oder einer Dienst- oder Betriebsvereinbarung (Kollektivvereinbarung) vorgesehen ist.

Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung solcher Daten sind Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a), c) und e) DS-GVO sowie § 20 LDSG.

Besondere Kategorien personenbezogener Daten für Zwecke eines Dienst- und Beschäftigungsverhältnisses werden verarbeitet, wenn sie zur Ausübung von Rechten oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten aus dem Arbeitsrecht, dem Beamtenrecht, dem Recht der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes, der Gesundheitsvorsorge oder der Arbeitsmedizin erforderlich sind und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse der betroffenen Person an dem Ausschluss der Verarbeitung überwiegt.

Personenbezogene Daten in einem Bewerbungsverfahren werden der zuständigen Personalvertretung, der Gleichstellungsbeauftragten und gegebenenfalls der Schwerbehindertenvertretung aufgrund ihrer gesetzlichen Beteiligung übermittelt. Daten von Personen in einem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis werden an Personen und Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs nur weitergeleitet, wenn der Empfänger ein rechtliches Interesse darlegt, der Dienstverkehr es erfordert oder die betroffene Person eingewilligt hat.

Die Daten einer Bewerbung werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zwecks ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind, d. h. sobald feststeht, dass ein Dienst-, Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis nicht zustande kommt, es sei denn, dass die betroffene Person in die weitere Speicherung eingewilligt hat oder dies wegen eines bereits anhängigen oder wahrscheinlich zu erwartenden Rechtsstreits erforderlich ist.

Soweit personenbezogene Daten von Bewerberinnen und Bewerbern verarbeitet werden, gelten die vorstehend genannten Rechte nach den Art. 13 bis 22 DS-GVO. Beruht die Verarbeitung auf einer Einwilligung, hat die betroffene Person das Recht, ihre Einwilligung in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten jederzeit zu widerrufen. Die Fortsetzung eines Bewerbungsverfahrens ist in diesem Falle allerdings ausgeschlossen.

12. Informationen zum Datenschutz im Rahmen der Nutzung von Social-Media-Angeboten

Diese Datenschutzerklärung betrifft die Social-Media-Inhalte der Justizvollzugsanstalt Wittlich sowie des angegliederten Justizvollzugskrankenhauses (im weiteren Verlauf Justizvollzugsanstalt).
Die Justiz Rheinland-Pfalz nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Aus diesem Grunde haben wir Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von unseren externen Dienstleistern beachtet werden.
Verantwortlicher nach Artikel 13 Absatz 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist das jeweilige Gericht bzw. die jeweilige Justizbehörde. Die Angaben zur verantwortlichen Stelle finden Sie auf den Internetauftritten unter der Rubrik „Über die Behörde“ im Menüpunkt „Impressum“.
Informationen zum Datenschutz in Gerichtsverfahren, bei den Staatsanwaltschaften und im Justizvollzug Rheinland-Pfalz sowie die Angaben zu dem/der behördlichen Datenschutzbeauftragten erhalten Sie auf den jeweiligen Internetauftritten unter der Rubrik „Über die Behörde“ im Menüpunkt „Datenschutz der JVA Wittlich“.
Die konkreten Angaben zu den Verantwortlichen für das Internetangebot finden Sie im Impressum.

a) Allgemeines
Die Justiz Rheinland-Pfalz verarbeitet im Rahmen des Online-Angebots Daten,

  • damit Sie die Seiten abrufen können,
  • bei Nutzung des Kontaktformulars und
  • zur statistischen Auswertung

Zu den im Rahmen dieses Online-Angebotes verarbeiteten personenbezogenen Daten gehören Bestandsdaten (z. B. E-Mail-Adressen für das Kontaktformular, Namen und Adressen sowie E-Mail-Adressen für das Bestellformular von Broschüren), Nutzungsdaten (z. B. die besuchten Seiten unseres Online-Angebotes) und Inhaltsdaten (z. B. Eingaben im Kontaktformular).
Personenbezogene Daten verarbeiten wir nur unter Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen. Das bedeutet, dass wir Ihre Daten nur bei Vorliegen einer gesetzlichen Erlaubnis verarbeiten, insbesondere, wenn die Datenverarbeitung zur Erbringung unserer Leistungen sowie Online-Services erforderlich, bzw. gesetzlich vorgeschrieben oder gestattet ist oder eine Einwilligung der Nutzer vorliegt.
Bei jedem Besuch einer Internetseite werden Daten erhoben und ausgetauscht.


Wir erheben und speichern automatisch Daten (Logfile-Informationen), die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Dies sind:

  • Typ und Version Ihres Internet-Browsers,
  • verwendetes Betriebssystem,
  • die aufgerufene Seite,
  • die zuvor besuchte Seite („Referrer-URL“),
  • Uhrzeit der Serveranfrage und
  • IP-Nummer Ihres Rechners

Die Justiz Rheinland-Pfalz wertet diese Daten (mit Ausnahme der IP-Nummer Ihres Rechners) allein für statistische Zwecke aus, um die Nachfrage der Webangebote zu messen. Wir haben keine Möglichkeit, diese Daten einer bestimmten Person zuzuordnen. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen.
IP-Nummern werden für die Dauer des Besuchs für die Beantwortung der Abfragen erfasst und für 30 Tage gespeichert. Darüber hinaus werden im Fehlerfall gegebenenfalls Formularinhalte protokolliert und für 30 Tage gespeichert. Nach 30 Tagen werden diese Daten gelöscht.
Wir erheben diese Daten insoweit auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 lit. e DS-GVO, um Ihnen dieses Online-Angebot zur Wahrnehmung unserer Aufgaben im öffentlichen Interesse (Öffentlichkeitsarbeit der Justizvollzugsanstalt) zur Verfügung stellen zu können. Daten, die beim Zugriff auf das Internetangebot protokolliert wurden, werden an Dritte nur übermittelt, soweit wir gesetzlich oder durch Gerichtsentscheidung dazu verpflichtet sind oder die Weitergabe im Falle von Angriffen auf die Internetinfrastruktur der Justiz Rheinland-Pfalz zur Rechts- oder Strafverfolgung erforderlich ist. Eine Weitergabe in anderen Fällen erfolgt nicht.

b) Freiwillige persönliche Angaben
An einigen Stellen des Internetangebots haben Sie die Möglichkeit, freiwillig personenbezogene Angaben zu machen, wie z. B. in Kontaktformularen. Die uns überlassenen (personenbezogenen) Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den Zweck, für den ihre Angabe erfolgte. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, wenn dies nicht ausdrücklich erwähnt wird.
Alle Informationen, die Sie an diesen Stellen erhalten (z. B. Bestellung von Flyern) stehen Ihnen auch ohne die Angabe Ihrer Daten an anderer Stelle zur Verfügung. Einige Broschüren der Justiz Rheinland-Pfalz können sie beispielsweise direkt über die Website der Justizvollzugsanstalt Wittlich herunterladen. Ebenso können Sie statt der elektronischen Kontaktmöglichkeiten (z. B. E-Mail oder Kontaktformular) andere Wege der Kontaktaufnahme nutzen. Insofern bleibt die Freiwilligkeit der Angabe Ihrer persönlichen Daten jederzeit gewahrt. Es entstehen Ihnen keine Nachteile, wenn Sie Ihre Daten nicht angeben. Sie müssen dann allenfalls auf andere Wege der Informationsbeschaffung zurückgreifen.

c) Cookies
Damit Sie die Such-Funktionalität des Internetauftritts sowie Online-Kontaktformulare nutzen können, werden sogenannte Session-Cookies verwendet. Session-Cookies sind kleine Informationseinheiten, die ein Anbieter im Arbeitsspeicher des Computers des Besuchers speichert. In einem Session-Cookie wird eine zufällig erzeugte eindeutige Identifikationsnummer abgelegt, eine sogenannte Session-ID. Außerdem enthält ein Cookie die Angabe über seine Herkunft und die Speicherfrist. Diese Cookies können keine anderen Daten speichern. Mit der Session-ID werden die Suchergebnisse zusammengestellt bzw. die E-Mail-Formulare angezeigt. Die Session-Cookies sind nur für die Zeitdauer des aktuellen Besuchs auf unserer Internetseite abgelegt. Sie werden gelöscht, wenn Sie die Nutzung unseres Onlineangebots beendet haben und den Browser schließen. Auch insoweit verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten nur zur Bereitstellung des Online-Angebots auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 lit. e DS-GVO.

aa) Umgang mit Cookies
Cookies lassen sich mit allen Internetbrowsern steuern. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass alle Cookies akzeptiert werden, ohne die Benutzer zu fragen. Wenn Sie den vollen Funktionsumfang der Website nutzen möchten, sollten Sie Ihren Browser so einstellen, dass Session-Cookies akzeptiert werden. Cookies von Drittanbietern dagegen können Sie ohne Nutzungseinschränkung unserer Webseiten sperren. Falls Sie nicht möchten, dass Session-Cookies auf Ihrem Rechner gespeichert werden, sollten Sie die entsprechende Option in den Systemeinstellungen des Browsers deaktivieren.


Wenn Sie alle Session-Cookies ablehnen,

  • kann die Suchfunktion nicht genutzt werden,
  • können keine Nachrichten über die Online-Kontaktformulare versendet werden.

Wir setzen keine Cookies zu Werbezwecken ein. Sie können dem Einsatz von Cookies, die der Reichweitenmessung und Werbezwecken dienen, generell über die Deaktivierungsseite der Netzwerkwerbeinitiative (http://optout.networkadvertising.org/) und zusätzlich die US-amerikanische Webseite (http://www.aboutads.info/choices) oder die europäische Webseite (http://www.youronlinechoices.com/uk/your-ad-choices/) widersprechen.

d) Kontaktaufnahme per E-Mail
Bei der Kontaktaufnahme mit uns (per Kontaktformular oder E-Mail) werden die Angaben des Nutzers zur Bearbeitung der Kontaktanfrage und deren Abwicklung und damit zur Wahrnehmung der uns übertragenen, im öffentlichen Interesse liegenden, Aufgaben gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. e DS-GVO verarbeitet.
Wenn Sie uns eine E-Mail senden, so werden diese Mail und Ihre E-Mail-Adresse ausschließlich für die Korrespondenz mit Ihnen verwandt. Nach Erfüllung bzw. Beantwortung der Anfrage werden Ihre Angaben gelöscht oder gegebenenfalls bei aktenrelevanten Vorgängen gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zur Aktenführung gespeichert.

e) Betroffenenrechte

1. Auskunftsrecht
Sie haben jederzeit das Recht formlos und ohne Begründung Auskunft über die bezüglich Ihrer Person gespeicherten Daten zu bekommen. Dies gilt auch für deren Herkunft und Empfänger sowie den Zweck der Speicherung. Diese Auskunft erhalten Sie kostenlos (Artikel 15 DS-GVO). Auskunft über die gespeicherten Daten gibt Ihnen die verantwortliche Stelle, also das jeweilige Gericht bzw. die jeweilige Justizbehörde. Die Angaben zur verantwortlichen Stelle finden Sie auf den Internetauftritten unter der Rubrik „Über die Behörde“ im Menüpunkt „Datenschutz JVA Wittlich“ oder im „Impressum“ des Internetauftritts.

2. Berichtigungsrecht, Widerrufsrecht und weitere Rechte
Zusätzlich haben Sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung Ihrer personenbezogenen Daten (Artikel 16, Artikel 17 und Artikel 18 DS-GVO). Im Fall der Annahme einer unrechtmäßigen Datenverarbeitung können Sie jederzeit Beschwerde bei der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, einreichen.
Haben Sie uns eine Einwilligung erteilt, können Sie diese grundsätzlich mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (Artikel 7 DS-GVO).

3. Widerspruchsrecht
Im Übrigen, soweit wir Ihre personenbezogenen Daten nicht auf der Grundlage einer Einwilligung, sondern aufgrund eines gesetzlichen Tatbestandes wie Artikel 6 Absatz 1 lit. e DS-GVO verarbeiten, können Sie der künftigen Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen (Artikel 21 DS-GVO).

4. Löschen von Daten
Die bei uns gespeicherten Daten werden gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten der Nutzer nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. Das heißt, die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet.

f) Datenprüfung
Prüfen Sie Ihre Daten! Sie können sich mit jedem Internetbrowser anzeigen lassen, wenn Cookies gesetzt werden und was sie enthalten. Detaillierte Informationen bietet das virtuelle Datenschutzbüro der Bundes- und Landesdatenschutzbeauftragen in Deutschland an.

g) Webtracking
Für die Analyse werden Daten wie etwa Besuchszeit, besuchte Seiten, Verweildauer, regionale Herkunft in anonymisierter Form erhoben und verarbeitet. Die Nutzungsprofile werden anonymisiert unter Nutzung von Pseudonymen erzeugt. Dabei können auch Cookies verwendet werden, die Daten in anonymisierter Form sammeln und speichern. Die Identifizierung der Besucher anhand der erhobenen Daten ist ausgeschlossen.

h) Sicherheitsmaßnahmen
Wir treffen organisatorische, vertragliche und technische Sicherheitsmaßnahmen entsprechend dem Stand der Technik, um sicherzustellen, dass die Vorschriften der Datenschutzgesetze eingehalten werden und um damit die durch uns verarbeiteten Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen.

i) Verantwortung für das Internetangebot
Die Angaben zu den Verantwortlichen für das Internetangebot finden Sie im „Impressum“ des Internetauftritts.

aa) Social Media - Instagram
Wir haben keinen Einfluss auf Art und Umfang der durch Instagram verarbeiteten Daten, die Art der Verarbeitung und Nutzung oder die Weitergabe dieser Daten an Dritte. Auch bestehen keine effektiven Kontrollmöglichkeiten.

Mit der Verwendung dieser Dienste werden Ihre personenbezogenen Daten von den Anbietern erfasst, übertragen, gespeichert, offengelegt und verwendet.
Unabhängig von Ihrem Wohnsitz werden die Daten in die Vereinigten Staaten, Irland und jedes andere Land, in dem die Anbieter von Sozialen Medien geschäftlich tätig sind, dorthin übertragen, gespeichert und genutzt.

Die Unternehmen Instagram werten die von Ihnen geteilten Inhalte daraufhin aus, an welchen Themen Sie interessiert sind, speichern und verarbeiten vertrauliche Nachrichten, die Sie an andere Nutzer schicken und können Ihren Standort anhand von GPS-Daten, Informationen zu Drahtlosnetzwerken oder über Ihre IP-Adresse bestimmen, um Ihnen Werbung oder andere Inhalte zukommen zu lassen.
Zur Auswertung benutzten die Anbieter von Sozialen Medien unter Umständen Analyse-Tools wie Facebook-, Twitter- oder Google-Analytics.
Die Justiz Rheinland-Pfalz hat keinen Einfluss auf eine Nutzung solcher Tools durch die Anbieter und wurde über einen solchen potentiellen Einsatz auch nicht informiert. Sollten Tools für die Accounts der Justizvollzugsanstalt Wittlich eingesetzt werden, geschieht dies weder im Auftrag, noch ist dies autorisiert oder wird sonst in irgendeiner Art unterstützt.

Auch werden die bei einer möglichen Analyse gewonnenen Daten der Justizvollzugsanstalt nicht zur Verfügung gestellt. Lediglich bestimmte, nicht personenbezogene Informationen über die Aktivität, also etwa die Anzahl der Profil- oder Link-Klicks durch einen bestimmten Beitrag sowie deren Reichweite, sind für die Justizvollzugsanstalt über deren Accounts einsehbar. Ferner hat die Justizvollzugsanstalt keine Möglichkeit, den Einsatz solcher Tools zu verhindern oder abzustellen.

Die Anbieter von Sozialen Medien erhalten in der Regel auch Informationen, wenn Sie
z. B. Inhalte ansehen, auch wenn Sie keinen Account erstellt haben. Bei diesen sog. „Log-Daten” kann es sich um die IP-Adresse, den Browsertyp, das Betriebssystem, Informationen zu der zuvor aufgerufenen Website und den von Ihnen aufgerufenen Seiten, Ihrem Standort, Ihrem Mobilfunkanbieter, dem von Ihnen genutzten Endgerät (einschließlich Geräte-ID und Anwendungs-ID), die von Ihnen verwendeten Suchbegriffe und Cookie-Informationen handeln.

Da es sich um außereuropäische Anbieter handelt, sind diese nach eigener Auffassung nicht an deutsche Datenschutzvorschriften gebunden. Dies betrifft z. B. Ihre Rechte auf Auskunft, Sperrung oder Löschung von Daten oder die Möglichkeit einer Verwendung von Nutzungsdaten für Werbezwecke zu widersprechen.

Möglichkeiten, die Verarbeitung Ihrer Daten zu beschränken haben Sie in der Regel in den Einstellungen Ihres Social Media Accounts unter dem Punkt „Datenschutz und Sicherheit o. Ä.“. Darüber hinaus können Sie bei Mobilgeräten (Smartphones, Tablet-Computer) in den dortigen Einstellmöglichkeiten den Zugriff auf Kontakt- und Kalenderdaten, Fotos, Standortdaten etc. beschränken. Dies ist jedoch abhängig vom genutzten Betriebssystem.

Bei Fragen zu unserem Informationsangebot auf Social Media können Sie uns unter poststelle.jvawt@vollzug.jm.rlp.de erreichen.

bb) Instagram
Die Justizvollzugsanstalt Wittlich nutzt die technische Plattform und die Dienste der Instagram LLC, 1601 Willow Rd., Menlo Park CA 94025 U.S.A. Diese sind verantwortlich für die Datenverarbeitung.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie Instagram und dessen Funktionen in eigener Verantwortung nutzen. Dies gilt insbesondere für die Nutzung der interaktiven Funktionen (z. B. Kommentieren, Teilen, Liken, Private Message).

Es ist nicht genau bekannt, in welchem Umfang Instagram Daten speichert und anschließend für eigene Zwecke nutzt. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass Instagram mit großer Wahrscheinlichkeit alle Eingaben und Aktionen der Nutzer aufzeichnet und auswertet. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass Instagram diese Daten auch an Dritte weitergibt.

Vor diesem Hintergrund empfehlen wir Ihnen, die Datenverwendungsrichtlinien von Instagram auf bit.ly/Instagram_Datenrichtlinie genau zu lesen und die entsprechenden Privatsphäre-Einstellungen in Ihrem Account vorzunehmen.
Außerdem besteht die Möglichkeit, dass Instagram die erlangten Daten auch außerhalb des Anwendungsbereichs der Europäischen Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) verarbeitet.
Gemäß DS-GVO haben Sie das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Übertragbarkeit und Löschung Ihrer Daten sowie auf Widerspruch und Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten.
Sollten Sie ein berechtigtes Begehren haben, so nehmen wir dieses unter poststelle.jvawt(at)vollzug.jm.rlp.de entgegen und leiten es an Instagram weiter.

13. Ihr Recht auf Beschwerde bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, § 48 Abs. 1 LDSG bzw. Art. 77 DSGVO

Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst. Mit Ihrem Anliegen bezüglich Ihrer von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden. 

Es steht Ihnen aber auch frei, sich mit einer Beschwerde an den
Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

Hintere Bleiche 34
55116 Mainz
Telefon: 06131 208-2449
Telefax: 06131 208-2497

https://www.datenschutz.rlp.de/
poststelle(at)datenschutz.rlp.de

zu wenden. Er führt die datenschutzrechtliche Aufsicht auch über die Justizvollzugsbehörden.“